Praxisführung 9. Oktober 2026

Ausfallhonorar: Wann Ihre Praxis bei verpassten Terminen Geld verlangen darf

Der Termin ist eingeplant, Zeit und Personal sind reserviert – doch der Patient kommt nicht und sagt auch nicht ab. Ein Ausfallhonorar kann hier helfen. Rechtlich ist das Thema allerdings anspruchsvoll.

Notizbuch mit dem rot eingekreisten Wort „Abgesagt!“

Der Termin ist eingeplant, Zeit und Personal sind reserviert, doch der Patient kommt nicht und sagt auch nicht ab. Für Praxen bedeutet das Leerlauf und entgangenes Honorar. Ein Ausfallhonorar kann hier grundsätzlich helfen. Rechtlich ist das Thema allerdings anspruchsvoll.

Warum das Ausfallhonorar kein Selbstläufer ist

Die Gerichte urteilen bei diesem Thema sehr unterschiedlich. Ein häufiges Argument gegen den Anspruch: Patienten können den Behandlungsvertrag jederzeit kündigen. Bleiben sie dem Termin fern, kann das als Kündigung gewertet werden.

Nach dieser Sichtweise dient die Terminvergabe nur der Organisation der Praxis und begründet keinen Ersatz für entgangene Einnahmen.

Diese Voraussetzungen sollten erfüllt sein

Damit Sie ein Ausfallhonorar tatsächlich durchsetzen können, kommt es auf drei Punkte an:

  1. Eine individuelle, schriftliche Vereinbarung vorab. Der Patient unterschreibt sie vor dem ersten Termin, am besten bei der Anmeldung, und erhält ein Exemplar. Darin geregelt sind eine angemessene Absagefrist, eine angemessene Höhe des Honorars und eine Klausel, nach der bei unverschuldetem Fernbleiben nichts fällig wird. Ein Aushang im Wartezimmer oder ein Hinweis auf der Website genügt nicht.
  2. Ein nachweisbarer Schaden. Sie müssen im Zweifel belegen können, dass Sie den Termin bei rechtzeitiger Absage neu vergeben hätten. Hilfreich sind eine dokumentierte Warteliste und eine saubere Aufzeichnung aller Terminausfälle.
  3. Der passende Praxistyp. Realistisch ist ein Ausfallhonorar vor allem in Bestellpraxen mit planbaren, zeitintensiven Leistungen, etwa ambulanten Operationen. Bei offener Sprechstunde und vollem Wartezimmer ist der Nachweis kaum zu führen.

Wie hoch darf das Ausfallhonorar sein?

Einen festen Betrag gibt es nicht. Maßgeblich ist der tatsächliche Einnahmeverlust, abzüglich der Kosten, die Sie eingespart haben. Als Orientierung kann der durchschnittliche Umsatz Ihrer Praxis pro Behandlungsstunde dienen.

Pauschalen ohne nachvollziehbare Kalkulation sehen Gerichte kritisch.

Gut zu wissen

Das Thema betrifft vor allem Privatpatienten, eine privatrechtliche Vereinbarung ist aber auch mit Kassenpatienten grundsätzlich möglich.

Und wenn Sie über eine Verrechnungsstelle abrechnen: Die Einwilligung dafür darf aus Datenschutzgründen nicht mit der Ausfallhonorar-Vereinbarung gekoppelt werden.

Kostenloses Musterformular
Ausfallhonorar rechtssicher vereinbaren
Alle Details sowie ein kostenloses Musterformular zur rechtssicheren Vereinbarung eines Ausfallhonorars finden Sie im Beitrag unseres Kooperationspartners, der PVS SÜDWEST.
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